Bundespräsidentenwahl 09. Oktober 2022

Ergebnis Gemeinde Miesenbach

Gemeindeergebnis


Ergebnis Statistik


Kundmachung über die Wahlvorschläge

Kundmachung über die Wahlvorschläge


Kundmachung Verfügungen der Gemeindewahlbehörde

Kundmachung über die Verfügungen der Gemeindewahlbehörde


Wahlservice zur Bundespräsidentenwahl 2022

Wahlservice zur Bundespräsidentenwahl 2022

Am 9. Oktober wird gewählt.
Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Bundespräsidentenwahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Anfang September eine „Amtliche Wahlinformation – Bundespräsidentenwahl 2022“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis). Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Wahl am 9. Oktober bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 5. Oktober. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 9. Oktober 2022, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.

Unter der Abbildung anbringen: VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION!– SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!


Information über die Ausstellung der Wahlkarten

Information über die Ausstellung der Wahlkarten


Information über die Beantragung einer Wahlkarte

Information über die Beantragung einer Wahlkarte


Information über die Stimmabgabe mittels Wahlkarte

Information über die Stimmabgabe mittels Wahlkarte


Eintragung von im Ausland lebende Wahlberechtigte

Information betreffende die Eintragung von im Ausland lebende Wahlberechtigte in die Wählerevidenz


Kundmachung BPW 2022

Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten


273. Verordnung: Ausschreibung der Wahl

273. Verordnung: Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages


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