Volksbegehren

Zentrales Wählerregister - Volksbegehren

Im Zusammenhang mit der Administration von Volksbegehren ergehen nochmals folgende Hinweise:
 Wahlberechtigte Personen können ein Volksbegehren nunmehr in jeder österreichischen Gemeinde (unabhängig vom Hauptwohnsitz) unterstützen.

 Unterstützungserklärungen können nur noch über die Datenanwendung „ZeWaeR„ („Zentrales Wählerregister„) abgegeben werden, die Erteilung einer Bestätigung auf einem mitgebrachten Papierformular ist nicht mehr möglich.

 Alle Schritte rund um das Volksbegehren (Personensuche, Identifikation einer unter-stützungswilligen Person, Auswahl des Volksbegehrens, …) erfolgen in der Daten-anwendung „ZeWaeR„.

 Bei Wunsch nach Abgabe einer Unterstützungserklärung durch eine wahlberechtigte Person wird nach Auswahl des Volksbegehrens durch Bedienstete der Gemeinde ein Unterstützungserklärungs-Formular aus der Datenanwendung ausgedruckt, von der wahlberechtigten Person unterschrieben und bei der Gemeinde zur Dokumentation belassen; die unterstützungswillige Person erhält eine – ebenfalls durch das System generierte – Bestätigung ausgehändigt.

Unterstützungserklärungen können seit der Inbetriebnahme des Zentralen Wählerregisters mit 1. Jänner 2018 auf folgende Arten abgegeben werden:

Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde (in Statutarstädten: Magistrat; in Wien: Magistratisches Bezirksamt) – unabhängig vom Hauptwohnsitz – während der jeweiligen Amtsstunden
Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich)

Hinweis: Zur Frist für die Abgabe von Unterstützungserklärungen:

Wurden die (zumindest erforderlichen) 8.401 Unterstützungserklärungen erreicht, entscheiden die Initiatorinnen/die Initiatoren des jeweiligen Volksbegehrens selbst, wann sie das Volksbegehren einreichen.
In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um den sogenannten "Einleitungsantrag". Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Volksbegehren unterstützt werden. Wird positiv über den Antrag entschieden, legt das Bundesministerium für Inneres den achttägigen Eintragungszeitraum für Unterschriften fest.
Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet.

Eine übersichtliche Tabelle zum Ablauf eines Volksbegehrens findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at


Unterstützungsphase (Einleitungsverfahren)

In der Unterstützungsphase (Einleitungsverfahren)


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