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Miesenbach

Gemeindeverwaltung

KUNDMACHUNG
Gemeinde Miesenbach

Im Zusammenhang mit der Wahl in die Vollversammlung der NÖ Landarbeiterkammer am
31. Mai 2026 werden folgende amtliche Kundmachungen kundgemacht:

  • Kundmachung der Mitglieder der Gemeinde-/Sprengelwahlbehörde

  • Kundmachung über die Festsetzung des Wahllokals, der Verbotszone und der Wahlzeit

  • Auflegung des Wählerverzeichnisses

Die Kundmachungen liegen im Gemeindeamt Miesenbach zur öffentlichen Einsicht auf.