KUNDMACHUNG
Gemeinde Miesenbach
Im Zusammenhang mit der Wahl in die Vollversammlung der NÖ Landarbeiterkammer am
31. Mai 2026 werden folgende amtliche Kundmachungen kundgemacht:
Kundmachung der Mitglieder der Gemeinde-/Sprengelwahlbehörde
Kundmachung über die Festsetzung des Wahllokals, der Verbotszone und der Wahlzeit
Auflegung des Wählerverzeichnisses
Die Kundmachungen liegen im Gemeindeamt Miesenbach zur öffentlichen Einsicht auf.