Gauermann Museum Gemeindeamt Freiwillige Feuerwehr Waidmannsfeld-Miesenbach Kinderland Tagesbetreuung Landeskindergarten Miesenbach Mitmach-Region Piestingtal NÖ Hilfsaktion für die Ukraine Schulen und Bildung Gastronomie und Beherbergung Pfarre Schneebergland Veranstaltungen Vereine Wirtschaft

öffentliche Kundmachungen

Gemeinde Waldegg - Jagdpacht 2023

Bürgerbegutachtungen

Der Entwurf der folgenden Landesverordnungen wird einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen:

- Homepage der NÖ Landesregierung

Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:
- schriftlich an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion/ Beratungsstelle,
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
- per Telefax unter der Faxnummer: 02742/9005-13610
- per Email an post.begutachtung@noel.gv.at

........................................................................

Allgemeine Informationen zur Bürgerbegutachtungen:

Bevor

ein Vorschlag eines Landesgesetzes von der Landesregierung dem Landtag übermittelt wird, oder
eine Verordnung von allgemeiner (landesweiter) Bedeutung beschlossen wird,

haben die Bürger das Recht, die Entwürfe zu begutachten.

Dieses Begutachtungsverfahren ermöglicht

dem Gesetzgeber (NÖ Landtag) bzw. dem Verordnungsgeber (NÖ Landesregierung), unterschiedliche Meinungen zu einer zukünftigen Rechtsvorschrift kennenzulernen und
dem Bürger, der sich beteiligt, seine Interessen darzustellen

Eine Bindung des NÖ Landtages bzw. der NÖ Landesregierung an Ergebnisse der Bürgerbegutachtung ist auf Grund der Verfassung nicht vorgesehen.

Für die Stellungnahme durch den Bürger sind keine Formvorschriften vorgesehen (Der Titel des Gesetzesentwurfes bzw. des Verordnungsentwurfes muss aus Ihrer Zuschrift ersichtlich sein).

Die Stellungnahmen müssen allerdings bis vor dem Ende der Begutachtungsfrist beim

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landesamtsdirektion/Service
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)
3109 St. Pölten

oder direkt
post.begutachtung@noel.gv.at
eingelangt sein.

Kopien der Entwürfe sind gegen Kostenersatz zu erhalten

im Bürgerbüro Landhaus St. Pölten und
bei allen Bezirkshauptmannschaften

Ein Gesetzesentwurf wird nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens in den Landtag eingebracht. Diese eingebrachten Entwürfe können Sie unter Landtagsvorlagen einsehen.



Allgemeine Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung möchten wir Sie informieren, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (elektronisch) verarbeitet werden. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihren Rechten als betroffene Person einer Datenverarbeitung sowie zum Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde sind unter www.noe.gv.at/datenschutz abrufbar.

Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: post.begutachtung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12530
Fax: 02742/9005-13610